Unsere AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

I.                    Allgemein

 

 

 

1.       Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der DeBlaTek GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

 

2.       Haftungsbeschränkungen
a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der DeBlaTek GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die DeBlaTek GmbH haftet gegenüber Unternehmern bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
b) Die vorstehendenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der DeBlaTek GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Käufers.
c) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der DeBlaTek GmbH Arglist vorwerfbar ist.

 

3.       Anwendbares Recht
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b) Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird, je nach Höhe des Streitwertes, Rinteln als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitraum der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

 

 

II.                  Einkaufsbedingungen

 

 

 

1.       Angebot
a) Die DeBlaTek GmbH ist an ihr Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) 7 Tage gebunden. Der Vertragspartner kann nur innerhalb dieser 7 Tage das Angebot durch schriftliche Erklärung gegenüber der DeBlaTek GmbH annehmen. Bestimmte Artikel mit tageaktuellen Preisen sind von dieser Regelung ausgenommen.
b) Kalkulationen, Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die auch zum Angebot gehören, bleiben im Eigentum der DeBlaTek GmbH, die sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. 
c) Der Vertragspartner darf diese Unterlagen nicht ohne schriftliche Einwilligung der DeBlaTek GmbH an Dritte weitergeben. Nimmt der Vertragspartner der DeBlaTek GmbH nicht innerhalb der Frist von 7 Tagen an, sind diese Unterlagen unverzüglich an die DeBlaTek GmbH zurückzusenden.

 

2.       Preise - Zahlungsbedingungen 
a) Der von der DeBlaTek GmbH in der Bestellung genannte Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen der Vertragspartner haben die von der DeBlaTek GmbH angegebene Bestellnummer auszuweisen. 
b) Die DeBlaTek GmbH zahlt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Vertragspartner getroffen wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Ware durch den Vertragspartner und Rechnungserhalt mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. 
c) Der DeBlaTek GmbH stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Sie ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Vertragspartners abzutreten. 
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung der DeBlaTek GmbH Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

 

3.       Lieferzeit - Lieferverzug 
a) Von der DeBlaTek GmbH in der Bestellung angegebene Lieferfristen oder das angegebene Lieferdatum sind für den Vertragspartner verbindlich. 
b) Gerät der Vertragspartner mit der Lieferung in Verzug, stehen der DeBlaTek GmbH die gesetzlichen Ansprüche zu. 
Macht die DeBlaTek GmbH Ansprüche geltend, so ist der Vertragspartner zum Nachweis berechtigt, dass der die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
c) Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 2 Prozent des Lieferwertes pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10 Prozent des Vertragspreises. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechend. 
d) Bei nicht rechtzeitiger oder unmöglicher Lieferung wegen höherer Gewalt, Streit, Aussperrung, usw. sowie wegen des Eintritts von sonstigen Umständen, die die DeBlaTek GmbH nicht zu vertreten hat, steht es dieser frei, vom Vertrag zurückzutreten oder, sofern keine Unmöglichkeit vorliegt, den Lieferzeitpunkt und den Anlieferungsort anderweitig zu bestimmen; die hierdurch entstehenden Mehrkosten hat der Vertragspartner zu tragen.

 

4.       Mängeluntersuchung 
Die DeBlaTek GmbH ist verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf Qualität- oder Quantitätsabweichungen zu prüfen. Die Rüge ist rechtzeitig erfolgt, soweit sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen ab Zugang der Ware beim Lieferanten eingeht. Die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab deren Entdeckung beim Vertragspartner eingeht.

 

5.       Gewährleistung 
a) Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen der DeBlaTek GmbH ungekürzt zu. Die DeBlaTek GmbH ist unabhängig davon berechtigt, vom Lieferanten nach Wahl der DeBlaTek GmbH Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall hat der Lieferant die zum Zweck der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadensersatz bleibt vorbehalten. Die DeBlaTek GmbH ist bei Gefahr im Verzug oder im Falle hoher Eilbedürftigkeit berechtigt, die Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen. 
b) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 3 Jahre ab Lieferung.

 

6.       Eigentumsvorbehalt 
Soweit die DeBlaTek GmbH dem Lieferanten Teile beistellt, behält sie sich hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für die DeBlaTek GmbH vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung erwirbt die DeBlaTek GmbH das Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des Werts der beigestellten Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

 

7.       Haftung des Verkäufers / Versicherungsschutz 
a) Wird die DeBlaTek GmbH aufgrund eines Produktschadens, für den der Vertragspartner verantwortlich ist, von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat der Vertragspartner die DeBlaTek GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten der Abwehr dieser Ansprüche freizustellen, wenn der Vertragspartner den Grund in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt hat. 
b) Muss die DeBlaTek GmbH aufgrund eines Schadensfalles im Sinne des § 7 a eine Rückrufaktion durchführen, ist der Vertragspartner verpflichtet, der DeBlaTek GmbH alle Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der von ihr durchgeführten Rückrufaktion ergeben. 
Die DeBlaTek GmbH wird, soweit sie die Möglichkeit hat und es zeitlich zumutbar ist, den Vertragspartner über den Inhalt und den Umfang der Rückrufaktion unterrichten und ihn zur Stellungnahme auffordern. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der DeBlaTek GmbH bleiben hiervon unberührt. 
c) Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer für den Vertragsgegenstand angemessenen Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Person/Sachschaden abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der DeBlaTek GmbH bleiben hiervon unberührt. 
d) Wird die DeBlaTek GmbH von dritter Seite in Anspruch genommen, weil die Lieferung des Vertragspartners ein gesetzliches Schutzrecht eines Dritten verletzt, verpflichtet sich der Vertragspartner, die DeBlaTek GmbH auf erstes Anfordern von den Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, die die DeBlaTek GmbH im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte und deren schriftlichen Abwehr entstanden sind. 
Die DeBlaTek GmbH ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung des Vertragspartners Ansprüche Dritter anzuerkennen und/oder Vereinbarungen mit Dritten bezüglich dieser Ansprüche zu treffen. 
Die Verjährung für diese Freistellungsansprüche beträgt 3 Jahre, gerechnet ab Kenntnis des Vertragspartners von der Inanspruchnahme durch Dritte.

 

 

 

III.                Verkaufsbedingungen

 

 

 

1.       Angebot und Vertragsschluss
a) Die Angebote der DeBlaTek GmbH sind freibleibend und unverbindlich, Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
b) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der DeBlaTek GmbH zumutbar sind.
c) Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
d) Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so ist die DeBlaTek GmbH von ihrer Lieferverpflichtung entbunden.

 

2.       Preise
a) Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen oder FCA deutscher Flughafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse, oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten.

 

b) Dienstleistungen werden pro Stunde oder Arbeitseinheit, wobei einen Arbeitseinheit 15 Minuten entspricht, berechnet. Die kleinste Abrechnungseinheit ist 15 Minuten. Es werden mindestens zwei Arbeitseinheiten berechnet zzgl. Fahrtkosten.

 

c) Bei einem Auftragsvolumen über 10.000,- € netto erlauben wir uns eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 % des Angebotsbetrags zu berechnen. Zahlbar bei Auftragserteilung.

 

d) Werktags in der Zeit zwischen 20:00 und 7:00 Uhr erlauben wir uns einen Zuschlag von 50% zu berechnen.

 

e) An Sams-, Sonn- und Feiertagen erlauben wir uns einen Zuschlag von 50% zu berechnen.
b) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die DeBlaTek GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der DeBlaTek GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht erhalten sind, werden gesondert berechnet.
c) Nicht vorhersehbare Zolländerungen, Ein- und Ausfuhrgebühren der Devisenwirtschaft etc. berechtigen die DeBlaTek GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.
d) Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage, Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die DeBlaTek GmbH zur Preisanpassung.

 

3.       Liefer- und Leistungszeit
a) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die DeBlaTek GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der DeBlaTek GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder andere unvorhersehbarer Ereignisse, die der DeBlaTek GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von der DeBlaTek GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördlichen Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs und sonstige Betriebsstörungen jeder Art,
Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei der DeBlaTek GmbH, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen die DeBlaTek GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.
c) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird die DeBlaTek GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die DeBlaTek GmbH nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
d) Die DeBlaTek GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

 

4.       Versendung und Gefahrenübergang
a) Der Versand erfolgt in der Regel ab dem Lager Giengen-Sachsenhausen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
b) Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verladekosten gehen zu Lasten des Käufers. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schließen wir zu Gunsten und für Rechnung des Käufers eine Transportversicherung ab. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlussfristen, z. B. nach den allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Käufer verantwortlich.
c) Bei Sendungen an die DeBlaTek GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der DeBlaTek GmbH.

 

5.       Verpackung
Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller. Die Kosten für die Verpackung und die Entsorgung der Verpackung sind vom Käufer zu tragen.

 

6.       Zahlungsbedingungen
a) Der Käufer verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 7 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug.
b) Die DeBlaTek GmbH ist berechtigt, trotz anders laufender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und wird dem Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die DeBlaTek GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
c) Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn der Gegenanspruch wurde rechtskräftig festgestellt oder von der DeBlaTek GmbH anerkannt.
d) Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
e) Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der DeBlaTek GmbH unwiderruflich gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks.
f) Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die DeBlaTek GmbH nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt.
g) Hält die DeBlaTek GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
h) Der DeBlaTek GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
i) Vom Verzugszeitpunkt an ist die DeBlaTek GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. 
j) Die DeBlaTek GmbH ist berechtigt, ihre Forderung abzutreten.

 

7.       Eigentumsvorbehalt
a) Die DeBlaTek GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
c) Be- oder Verarbeitung der von der DeBlaTek GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der DeBlaTek GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die DeBlaTek GmbH erwachsen könnten.
d) Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die DeBlaTek GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten und zwar im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.
e) Wird die von der DeBlaTek GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die DeBlaTek GmbH.
f) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
g) Eine Abtretung der Ansprüche des Käufers gegen seine Kunden aus der Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware der DeBlaTek GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die der DeBlaTek GmbH in jedem Fall angezeigt wird und bei welcher der Factoringerlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoringerlöses wird unsere Forderung sofort fällig.
h) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die DeBlaTek GmbH ab. Die DeBlaTek GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenen Namen einzuziehen. 
Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
i) Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der DeBlaTek GmbH hingewiesen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die DeBlaTek GmbH die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Maßnahmen zur Wahrung ihrer Ansprüche vornehmen kann. Die hierfür entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten trägt der Käufer.
j) Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die DeBlaTek GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. 
k) In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die DeBlaTek GmbH liegt - soweit nicht ein Verbraucher beteiligt ist - kein Rücktritt vom Vertrag.
l) Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird auf Anforderungen der DeBlaTek GmbH die erhaltene Ware im verbleibendem Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die DeBlaTek GmbH zurückzusenden.
m) Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 20% der Forderungen der DeBlaTek GmbH, so wird die DeBlaTek GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 20% übersteigen.

 

8.       Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
b) Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der DeBlaTek GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. 
c) Die Gewährleistung für Mängel der Ware erfolgt nach Wahl der DeBlaTek GmbH zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). 
d) Der Käufer muss der DeBlaTek GmbH etwaige erkennbare Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der DeBlaTek GmbH unverzüglich, spätestens jedoch wiederum innerhalb einer Woche nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. 
Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 
Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 
e) Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Für Verschleißteile sowie für die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten wird keine Gewährleistung übernommen. Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. 
f) Sollten im Rahmen der Nachbesserung durch die DeBlaTek GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen. 
g) Bei Fehlschlagen von 3 Nachbesserungsversuchen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 
h) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die DeBlaTek GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. 
i) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 
j) Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist die DeBlaTek GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. 
k) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die DeBlaTek GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

9.       Software
Soweit EDV-Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

 

10.   Datenschutz
Die DeBlaTek GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

 

11.   Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer von der Verbringung der Ware einzuholen.

 

12.   Werbung
Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma DeBlaTek GmbH per Telefax oder E-Mail ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.

 

IV.                Schlussbestimmung

 

 

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

 

 

Stand Mai 2018

 

 

 

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